Geheimsprache
des Arbeitszeugnisses
Nicht alle
Verklausulierungen sind für den Arbeitnehmer
negativ. aber die Bedeutung folgender Begriffe in
Arbeitszeugnissen sollte man aber jedenfalls
bescheid wissen:
Arbeitnehmerinteressen:
Vermerkt der Arbeitgeber dass der Arbeitnehmer
"...sich engagiert für
Arbeitnehmerinteressen eingesetzt hat...",
will er dem neuen Arbeitgeber signalisieren, dass
der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und
eventuell sogar streitbarer Betriebsrat war. Davon
wird der neue Arbeitgeber natürlich nicht gerade
begeistert sein.
Arbeitserleichterungen:
"... machte häufig Vorschläge zu
Arbeitserleichterungen". Das deutet häufig
auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer hin,
dem es an ausreichendem Einsatz mangelt. Etwas
anderes gilt allerdings bei dem Zusatz
"...wodurch Produktionskosten eingespart
werden konnten". Dann hat der Arbeitnehmer nämlich
einen Blick für Innovationen - was jeden
Arbeitgeber für ihn einnehmen wird.
Ausscheiden:
Steht im Zeugnis nur, wann der Arbeitnehmer
ausgeschieden ist, nicht aber, warum, dann kann
der neue Arbeitgeber zuverlässig davon ausgehen,
dass das alte Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt
gekündigt wurde. Der Bewerber ist also mit
Vorsicht zu genießen. Hat der alte Arbeitgeber
das Ausscheiden jedoch mit dem Wegfall des
Arbeitsplatzes begründet (
"Rationalisierungsmaßnahmen",
"reduziertes Auftragsvolumen" ), ist
dies für den Arbeitnehmer nicht negativ.
Bedauern:
Bedauert der Arbeitgeber im Zeugnis den Weggang
des Arbeitnehmers, kann man das grundsätzlich
ernst nehmen. Denn schließlich ist er ja nicht
gezwungen, ein "Bedauern" ohne Not zu äußern.
Betriebsklima:
Wenn laut Zeugnis der Arbeitnehmer "...stets
zur Verbesserung des Betriebsklimas
beigetragen..." hat, dann bedeutet das
allgemein, dass er dem Alkohol mehr als zuträglich
zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weitererzählt
hat.
Dank: Kein
Arbeitgeber ist verpflichtet, sich beim
Arbeitnehmer zu bedanken. Tut er das doch, kann
man davon ausgehen, dass er das ernst meint.
Einfühlungsvermögen:
"...bewies viel Einfühlungsvermögen in die
Probleme anderer Mitarbeiter" bedeutet im
Klartext, dass der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte
mit Kollegen aus war oder solche gar gehabt hat.
Einvernehmlich:
"Das Arbeitsverhältnis wurde im
gegenseitigen Einvernehmen gelöst". Das
bedeutet entweder, dass der Arbeitnehmer noch
schnell selbst gekündigt hat, bevor er an die
frische Luft befördert wurde. Das gilt
insbesondere, wenn die Bemerkungen ohne weitere
Zusätze im Zeugnis steht. Entsprechend positiv
umschrieben deutet sich jedoch darauf hin, dass
tatsächlich ein Auflösungsvertrag ( oder aber
ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess)
geschlossen wurde.
Geselligkeit:
"...war wegen seiner Geselligkeit bei der
Belegschaft beliebt". Um es kurz zu machen:
Vergleiche unter "Betriebsklima".
Pünktlichkeit:
"...war stets pünktlich". Eine solche
Bemerkung findet sich in Zeugnissen nur, wenn dem
Chef einfach nichts Positives über den
Arbeitnehmer einfallen wollte. Pünktlichkeit ist
selbstverständlich! Wenn sie trotzdem ausdrücklich
erwähnt wird, bedeutet das nur: Der Arbeitnehmer
taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich.
Verbesserungsvorschläge:
"...war immer für einen
Verbesserungsvorschlag gut". Eine sehr
zweischneidige Bemerkung! Wenn sie nicht mit Zusätzen
garniert ist, die klarstellen, dass die
Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden,
wird der Arbeitnehmer durch diese Beurteilung als
Querulant und Besserwisser entlarvt.
Zukunftswünsche:
vergleiche Dank und Bedauern. Nichts Negatives.
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