Pflegedienst Berlin - Tagespflege
Bei
einer Tagespflege handelt es sich nicht
um die Pflege ältere Menschen, sondern
der Pflege von Kindern jeder
Altersklasse, wo die Eltern tagsüber
sehr lange arbeiten müssen. In den
meisten Fällen geht die Tagesmutter oder
-vater zu der Betreuungsperson nach
hause. In einzelnen Fällen kann seit
2005 die Kindertagespflege auch im
eigenen Haushalt durchgeführt werden.
Man sollte schon frühzeitig mit der
Beantragung anfangen, da es seine Zeit
dauert, bis sich das Kind an die neue
Situation gewöhnt hat. Man kann auch
sich eine Tagesmutti auch suchen, wenn
man eine Ausbildung oder Studium
beginnen möchte. Diese Form der
Betreuung bietet die Lösung an, eine
Aufsichtsperson im Haushalt zu haben,
auch wenn die Schule/Hort,
Kinderkrippe/Kindergarten schon
geschlossen hat und die leiblichen
Eltern über die Schließzeiten der
genannten Einrichtungen arbeiten müssen.
Sehr empfehlenswert ist es, ein so
genannten Betreuungsvertrag mit
Absprachen abzuschließen. Die Form des
Vertrages sollte schriftlich sein.
Wichtig zu wissen ist, dass die
Tagesmutter/-vater eine Pflegeerlaubnis
vom Jungendamt benötigt. Das trifft aber
nur zu, wenn es mehr als 15 Stunden die
Woche sind und das ganze länger als drei
Monate und sie ein Entgelt für die
Betreuung bekommen.
Es gibt so genannte
Tagespflegevermittlungsstellen. Die
helfen ein bei der Suche. Wenn man eine
gefunden hat, gibt es ein Kennenlerngespräch, wo am Ende
entschieden wird, ob man sich eine
Zusammenarbeit vorstellen kann. Eine
weitere Möglichkeit der Suche sind die
Anzeigen in der Zeitung, da kann man
auch eine Such-Anzeige rein stellen. Man
sollte sich ein Fragebogen erstellen und
diesen der Tagesmutter fragen.
Unterstützung dafür bekommen beispielsweise beim
Hauskrankenpflege Regenbogen
Pflegedienst Berlin.
Das ist
eine gute Gedankenstütze und guter
Leitfaden. man sollte viele Dinge mit
den Betreuten schon vorher besprechen,
damit es nicht zu einer Unzufriedenheit
oder Ärger kommt. Die Eingewöhnung
dauert ungefähr 14 Tage bis 3 Wochen.
wird die Tagesmutter vom Jugendamt
eingesetzt, ist das Kind automatisch
unfallversichert. Bei Ausfall der
Tagesmutter hat das Jugendamt die
Pflicht, Ersatz zu besorgen. Im größten
Notfall kann man auch Verwandte wie Oma
und Opa fragen.
|